Öko Bio

Rohstoff-Qualität

Der Einfluss von Bio auf Nahrungsergänzung und begleitende Produkte

Der Einfluss von Bio auf Nahrungsergänzung und begleitende Produkte

Ein steigendes Bewusstsein auf Seiten der Verbraucher sorgte in den vergangenen Jahren für eine steigende Nachfrage nach Lebensmitteln in Bio-Qualität. Was sich zunächst nur an tierischen Erzeugnissen bzw. an der Gemüsetheke zeigte, wirkt sich inzwischen auch auf stark verarbeitete Lebensmittel bis hin zu den Nahrungsergänzungsmitteln aus.

Für Hersteller und Einkäufer ist es aus dem Grund wichtig, sich über den wirtschaftlichen Einfluss der biologischen Lebensmittelwirtschaft auf ihre Branche bewusst zu werden. Welche Anforderungen und Chancen damit im Bereich der Nahrungsergänzung verbunden sind, nimmt dieser Artikel genauer unter die Lupe.

Was darf als Bio-Nahrungsergänzungsmittel gelten?

Zunächst gilt es die Frage zu klären, unter welchen Bedingungen Hersteller dazu in der Lage sind, ihre Produkte mit dem Bio-Siegel zu versehen. Grundsätzlich ist dieses für jene Nahrungsergänzungsmittel reserviert, die die Auflagen der EU-Öko-Verordnung erfüllen. Dies bedeutet, dass alle enthaltenen Zutaten der ökologischen Landwirtschaft entstammen müssen. Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn sie nachweislich nicht in ausreichender Menge am Markt zu finden sind.

Der ökologische Anbau verzichtet komplett auf die Nutzung von chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln und auf die Errungenschaften der Gentechnik. Die Verordnung der EU unterbindet außerdem den Einsatz von isolierten Vitaminen, Mineralstoffen und Spurenelementen. Ausnahmen sind nur dann vorgesehen, wenn ihr Einsatz aufgrund einer notwendigen Anreicherung gesetzlich vorgeschrieben ist. Dies gilt zum Beispiel für den Bereich der Säuglingsprodukte.

Letztlich ist der Verweis auf die Prädikate „Bio“ oder „Öko“ nur dann rechtlich zulässig, wenn gemessen am Gewicht des Nahrungsergänzungsmittels mindestens 95 Prozent der Zutaten aus der ökologischen Produktion kommen. Alle restlichen Zutaten, die nicht in diesen Anteil fallen, müssen entweder auf der EU-Liste verzeichnet sein oder eine gesonderte Genehmigung durch die Mitgliedstaaten aufweisen.

Ist es aus verschiedenen Gründen nicht möglich, das gesamte Produkt mit dem Prädikat „Bio“ zu versehen, so ist zumindest der Verweis auf die biologische Herstellung einzelner Zutaten erlaubt. Diese kann im Zutatenverzeichnis mit eingetragen werden.

Wann ist die Kennzeichnung unzulässig?

Für Hersteller und Einkäufer kann es außerdem interessant sein, aus der anderen Richtung auf die rechtliche Regelung zu blicken. Der Gesetzgeber gibt klar an, in welchen Fällen es nicht zulässig ist, die Bio-Kennzeichnung auf einem Produkt anzubringen. Dies gilt dann, wenn ein Nahrungsergänzungsmittel neben den pflanzlichen Inhaltsstoffen aus ökologischem Anbau zusätzliche isolierte Mineralstoffe oder Vitamine enthält, die nicht biologisch erzeugt wurden [1].

Nicht-biologische Zutaten dürfen nur dann Teil des Produkts sein, wenn dafür zum Beispiel ein technologisches Erfordernis besteht oder ein bestimmter Ernährungszweck nachgewiesen werden kann. Der Hersteller steht in diesem Fall in der Pflicht, den entsprechenden Nachweis von sich aus zu erbringen.

Die Ursprünge der Nährstoffe

In den vergangenen Jahren waren viele Hersteller daran interessiert, ihre Nahrungsergänzungsmittel durch den Verweis auf biologische Herstellung einzigartig darzustellen. Für viele der enthaltenen Inhaltsstoffe konnten deshalb Nährstoffquellen gefunden werden, die einer solchen Kennzeichnung nicht im Wege stehen. Einen Überblick über die verfügbaren Optionen sollen die folgenden Absätze liefern.

Vitamine

Auf dem Gebiet der Vitamine bietet sich den Herstellern die Möglichkeit, auf Kräuter, Früchte, Bienenprodukte oder Sprossen zurückzugreifen:

  • Vitamin E wird meist aus Weizenkeimöl gewonnen.
  • Für Vitamin C bieten sich die Amla-Frucht, Sanddornbeeren oder die Extrakte der Acerola-Kirsche an.
  • Vitamin B12 kann in gut verwertbarer Form aus verschiedenen Algen gewonnen werden.
  • Der Zusatz Folat stammt in der biologischen Produktion meist aus dem Extrakt von Zitronenschalen oder Spinat.
  • Für andere B-Vitamine eigenen sich im Bio-Bereich verschiedene Getreidearten, darunter Weizen, Buchweizen, Quinoa, Dinkel oder Gerste.

Mineralstoffe und Antioxidanzien

  • Calcium stammt oftmals aus Brennnessel- oder Rotalgenpulver. Darüber hinaus greifen internationale Hersteller erfolgreich auf Lithothamnium zurück. Diese Quelle ist nach einem aktuellen Urteil des Europäischen Gerichtshofs jedoch in der EU nicht mehr zulässig. [2]
  • Als Quelle für Zink und Selen eignen sich verschiedene Hefen, aber auch Extrakte aus Senfkörnern.
  • Curryblattextrakt oder Guavenblattextrakt können als Eisenquelle eingesetzt werden.
  • Das für viele Produkte unverzichtbare Magnesium stammt zumeist aus Weizengraspulver.
  • Bambussprossenextrakt kann zur Gewinnung von Kieselsäure eingesetzt werden.
  • Jod stammt in biologisch hergestellten Nahrungsergänzungsmitteln meist aus den Meeresalgen Nori oder Focus.

Für die Vermarktung der Produkte ist der Einsatz von Antioxidanzien von großer Bedeutung. Biologische Quellen sind zum Beispiel die Kerne von Grapefruit oder Trauben. Auch Cranberry oder Granatapfel können für diesen Zweck herangezogen werden. Hinzu kommen weitere Lebensmittel aus der Kategorie der Superfoods, auf welche die Hersteller gerne zurückgreifen. Dazu zählen Acai, Goji, Spinat, Grünkohl oder Hagebutte.

Vergleichsweise leicht fällt die Umstellung der Produktion im Bereich der gesunden Omega-3-Fettsäuren. Sie stammen in der Regel aus Lein- oder Chiasamen, können bei Bedarf aber auch aus der Schwarznessel gewonnen werden. Wer weniger Wert darauf legt, mit den biologisch erzeugten Nahrungsergänzungsmitteln zugleich Veganer und Vegetarier zu überzeugen, findet in Bio-Fisch eine geeignete Alternative. Immer mehr Verbraucher neigen jedoch bei den aus Fisch gepressten Ölen zur Skepsis.

Der NährstoffgehaltAus produkttechnischer Sicht unternehmen die Hersteller von Nahrungsergänzungsmitteln einen Spagat, wenn sie sich für die biologische Produktion entscheiden. Dies liegt daran, dass nur sehr schwerlich ein derart hoher Nährstoffgehalt zu erreichen ist, wie er bei konventionell hergestellten Produkten zu finden ist. Dort sorgen isolierte und oft synthetisch hergestellte Zutaten für eine besonders hohe Dichte an den entsprechenden Nährstoffen.

In der Vermarktung der Produkte muss dies nicht zwingend einen Nachteil bedeuten. Dies hat damit zu tun, dass medial zuletzt intensiv auf die unnötig hohen Konzentrationen der Nährstoffe im Bereich der Nahrungsergänzungen verwiesen worden ist. Dies könnte mehr und mehr Verbraucher das veranlassen, die deutlich reduzierte Dosis in biologisch hergestellten Produkten als Vorteil zu begreifen.

Sind Bio-Vitamine im Vorteil?

Nicht nur lässt sich die Frage der niedrigen Dosierung in der wirtschaftlichen Praxis ausgleichen. Darüber hinaus bringen besonders Bio-Vitamine in ihrer organisch gebundenen Form einen zentralen Vorteil mit sich. Dem Organismus es Verbrauchers liefern sie bestimmte Mikronährstoffe, wie zum Beispiel Vitamine, im natürlichen Verbund. Im Vergleich zu den synthetisch hergestellten Produkten ist dadurch oftmals ein entsprechender Synergieeffekt vorhanden, wenn zum Beispiel weitere sekundäre Pflanzenstoffe im Produkt enthalten sind. Dies gilt auch für den Fall, dass die Inhaltsstoffe in getrockneter oder stark konzentrierter Form eingesetzt wurden.

Nach aktuellen Erkenntnissen der Forschung macht es für den Körper jedoch keinen Unterschied, ob die enthaltenen Nährstoffe synthetisch hergestellt wurden oder natürliche Produkte sind. Nahrungsergänzungsmittel aus biologischer Erzeugung sind deshalb entgegen der weit verbreiteten Annahme nicht besser verwertbar als ihre synthetischen Komplemente.

Die Sicherheit von Bio-Produkten

Ein weiterer Aspekt, der beim Blick auf biologische Produktionen gerne genannt wird, ist die Sicherheit der Produkte. Beim Einsatz natürlicher Pflanzen und Extrakte sind zunächst die gleichen Gefahrenquellen auszumachen wie bei konventioneller Herstellung. Es besteht das Risiko, dass natürliche Schadstoffe oder noch andere Pflanzenstoffe enthalten sind, die in dieser Form nicht zulässig wären. Auch die Belastung mit verschiedenen Krankheitserregern wird ins Spiel gebracht. Sie kann zum Beispiel beim Einsatz von Extrakten vorliegen, die aus Gerstengras, Weizengras oder bestimmten Blättern gewonnen wurden.

Eine besondere Verantwortung tragen die Hersteller bezüglich der Frage der Dosierung. Bestimmte Mikronährstoffe, wie zum Beispiel Jod, können in den natürlichen Produkten in einer sehr unterschiedlichen Konzentration enthalten sein. Algen derselben Sorte, die für die Gewinnung eingesetzt werden, können stark schwankende Inhaltsmengen aufweisen. Dies setzt im Rahmen der Produktion eine wachsame Prüfung voraus.

Die notwendigen Verpackungsangaben

Hat sich ein Produzent der biologischen Produktion verschrieben, so soll dies den Verbrauchern und Konsumenten möglichst offensiv mitgeteilt werden. Die entsprechenden Siegel gelten als Auszeichnung, die eine Abgrenzung von bestimmten Mitbewerbern erlaubt. Zugleich sieht der Gesetzgeber gewisse Pflichtangaben vor, die bei Nahrungsergänzungsmitteln aus biologischer Herstellung zwingend vorhanden sein müssen. So müssen die Kontrollstellennummer sowie der Ort der Erzeugung genannt werden. Dafür sind die folgenden Abstufungen vorhanden:

  • EU-Landwirtschaft: In diesem Fall werden alle Ausgangsstoffe in der EU erzeugt.
  • Nicht-EU-Landwirtschaft: Ausgangsstoffe stammen aus Drittländern außerhalb der EU.
  • EU/Nicht-EU-Landwirtschaft: Ausgangsstoffe stammen teils aus der EU, teils aus Drittländern.

Darüber hinaus bietet sich die Chance, den Verbrauchern mithilfe der Verpackung den Standort der Erzeugung noch genauer vor Augen zu führen. Möglich ist dies durch die Angabe eines konkreten Landes. In diesem Fall müssen jedoch zwingend alle verwendeten Ausgangsstoffe aus diesem Land stammen. Unter dieser Voraussetzung bietet sich auch die Chance, die einzelstaatlichen Biozeichen zu verwenden, wie zum Beispiel regionale Gütezeichen, das deutsche Biosiegel oder die Siegel in- und ausländischer Anbauverbände.

Aus der EU oder aus einem Drittland?

Wesentliche Unterschiede zwischen Nahrungsergänzungsmitteln, die in der EU oder in einem Drittland produziert wurden, lassen sich anhand der EG-Öko-Basisverordnung (EG-Verordnung Nr. 834/2007 vom 28. Juni 2007) erklären [3]. Biologisch hergestellte Produkte aus Drittländern können freiwillig auf die Kennzeichnung mit dem EU-Biologo setzen. Dies ändert sich, sobald das Produkt als Biolebensmittel bezeichnet wird. In diesem Fall ist bei nicht aus der EU stammenden Erzeugnissen und der Verwendung des Gemeinschaftslogos die übliche Pflichtkennzeichnung erforderlich. Sie setzt sich aus den Angaben zur Herkunft der Zutaten, der Verkehrsbezeichnung, der Kontrollstellennummer und dem Siegel zusammen.

Auch der Vertrieb über das Internet bringt besondere Anforderungen mit sich [4]. Ein Online-Händler ist dazu verpflichtet, eine eigene Biozertifizierung vorzuweisen, sobald er Bioprodukte in sein Sortiment aufnimmt. Per Gesetz wäre in Deutschland der gesamte Einzelhandel dazu verpflichtet, die Zertifizierung vorzunehmen. Aufgrund einer Ausnahme ist der Einzelhandel jedoch dann von der Kontrollpflicht entbunden, wenn die Bio-Erzeugnisse direkt an den Endverbraucher verkauft werden und nicht selbst durch den Unternehmer produziert wurden.

Die Vor- und Nachteile in der Übersicht

Doch welche konkreten Vor- und Nachteile lassen sich nun für Produzenten und Händler ausmachen, die sich mit der biologischen Herstellung von Nahrungsergänzungsmitteln und Kosmetika befassen? Zum einen ist festzustellen, dass die Bio-Herstellung mit der aktuellen Entwicklung der Verbrauchernachfrage in Einklang zu bringen ist. Im Jahr 2020 lag der Umsatz mit Bio-Produkten in Deutschland bei 14,99 Milliarden Euro. Im Vergleich zum Vorjahr bedeutet dies eine Steigerung von 22 Prozent [5]. Experten gehen davon aus, dass dieser Trend in den kommenden Jahren anhalten wird.

Besonders im Bereich der Nahrungsergänzungsmittel ist die Bio-Herstellung noch immer ein geeigneter Weg, um sich von den Wettbewerbern abzugrenzen. Daraus kann ein wesentlicher wirtschaftlicher Vorteil erwachsen.

Die gesundheitlichen Vorteile, die mit biologisch erzeugten Nahrungsergänzungsmitteln in Verbindung stehen, werden derzeit noch im Detail erforscht. Durch die Darbietung der Mikronährstoffe im natürlichen Verbund, etwa in Kombination mit sekundären Pflanzenstoffen, könnte ein solcher Vorzug mit hoher Wahrscheinlichkeit entstehen. Ob derartige Synergieeffekte vorliegen, muss jedoch für den Einzelfall geprüft werden.

In anderen Bereichen liegen die Vorteile biologischer Erzeugung, in deren Genuss Unternehmen kommen können, klarer auf der Hand. So bilden sich tendenziell weniger Rückstände chemisch-synthetischer Pflanzenschutzmittel, da bereits beim Anbau der späteren Nährstoffquellen auf ökologische Belange mehr Wert gelegt werden muss. Insgesamt könnte dies eine stärkere Schonung der Umwelt im Rahmen der Erzeugung zur Folge haben, die jedoch noch im Detail erforscht werden muss. Mit Sicherheit haben die individuellen Anbaubedingungen einer jeden verwendeten Nährstoffquelle darauf einen bestimmten Einfluss.

Mögliche Nachteile

Besonders in der medialen Diskussion über biologische erzeugte Lebensmittel sind die Kehrseiten unterrepräsentiert, welche mit dem Umstieg auf Bio-Produktion in Verbindung stehen können. Mancher Punkt ist dabei direkt mit dem Einsatz im Bereich von Nahrungsergänzungsmitteln und Kosmetika verbunden.

Ein Risiko, welches Unternehmer auf sich nehmen, ist die erschwerte Dosierung der Inhaltsstoffe. In der synthetischen Erzeugung lässt sich klar bestimmten, in welcher Menge bestimmte Mikronährstoffe in den Produkten enthalten sind. Eine zusätzliche Herausforderung stellt die biologische Erzeugung aufgrund des Rückgriffs auf natürliche Ressourcen dar. Die unterschiedlich hohen Konzentrationen an Vitaminen und Mineralstoffen, wie sie in den Pflanzen ein und derselben Gattung vorkommen können, erschweren die Produktion bisweilen und machen eine besonders intensive Kontrolle notwendig.

Nicht von der Hand zu weisen ist zum anderen die geringere Nährstoffdichte, wie sie in biologisch hergestellten Nahrungsergänzungsmitteln vorliegt. Es liegt an der Natur der biologischen Erzeugung, dass zahlreiche Inhaltsstoffe nicht in gleicher Dosis enthalten sein können. Hier sind die Händler gefragt, nach kreativen Lösungen zu suchen, um dies nicht zu einem Nachteil für die Vermarktung der Produkte werden zu lassen.

Wie diese Betrachtung zeigen konnte, unterliegt die biologische Erzeugung innerhalb der EU strengen Regularien. Aus diesem Grund stehen komplexe juristische Arbeiten an, ehe ein Kosmetikprodukt oder ein Nahrungsergänzungsmittel auf sicherer rechtlicher Basis als biologisch bezeichnet werden können. Hersteller und Händler, die diesen Weg gehen wollen, setzen sich aus diesem Grund einem zusätzlichen Arbeitsaufwand aus. Hier ist eine Abwägung erforderlich, um das Verhältnis von Kosten und Nutzen richtig einschätzen zu können.

Quellen:
[1] Vorabentscheidung des EuGH C-137/13 vom 05.11.2014
[2] https://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2021-04/cp210069de.pdf. Zuletzt abgerufen am: 10.10.2021.
[3] EG-Öko-Basisverordnung (EG-Verordnung Nr. 834/2007 vom 28. Juni 2007)
[4] Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom 12.10.2017 (Rs C-289/16)
[5] https://www.foodwatch.org/de/informieren/bio-landwirtschaft/zahlen-daten-fakten/. Zuletzt abgerufen am: 10.10.2021.